Geschlossen.
Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung.
Die aktuelle Verordnung ist seit dem 11. Januar 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021. Sie beinhaltet die am 5. Januar gemeinsam mit der Bundeskanzlerin besprochenen Maßnahmen zur Verschärfung des Lockdowns. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich einer haushaltsfremden Person gestattet. Freizeiteinrichtunge, Einzelhandel und Dienstleistungen bleiben geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs und Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen. Der Verkauf und der Konsum von Alkohol im öffentliche Raum von Alkohol sind untersagt.
Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung oder individuellen sportlichen Betätigung dienen, innerhalb einer Entfernung von nicht mehr als 15 km vom Wohnort zu erledigen.
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die amtlichen Info-Dienste für das Bundesland. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Aktuelle Landesverordnung Thüringen: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
Schutzkonzepte und Branchenregelungen: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte
Quarantäneverordnung: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Dritte_TheurQuarantaene_VO.pdf
Fragen rund um den Gesundheitsschutz - Service-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamts: Tel. +49361 573321188
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung. | Geschlossen. | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. | Geschlossen. | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. | Geschlossen. | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. | Discotheken und Clubs | Geschlossen. | Geschlossen. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Teilweise geöffnet. Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt. | Eingeschränkt gestattet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe Vorschriften für den gastronomischen Bereich siehe Restaurants, Cafés und Gaststätten. Derzeit nur für Übernachtungs- und Tagungsgäste. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Teilweise gestattet. Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt | Teilweise gestattet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Privatunterkünfte | Eingeschränkt. Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt | Eingeschränkt gestattet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Teilweise geöffnet. Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt | Teilweise gestattet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe; Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich; | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Gestattet. Es gelten die allgemeinen Anbstands- und Hygieneregeln. Sessellifte und Skilifte sind geschlossen. | Gestattet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend | Hygieneregeln und die Mund-Nase-Bedeckungspflicht gelten auch im Wartebereich | Busreisen | Untersagt. | Untersagt. | Airports | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. | Erlaubt. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Untersagt. | Untersagt. | Branchenregeln für Messen, Märkte, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen, Ausnahmen können in Einzelfällen genehmigt werden. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Untersagt. | Untersagt. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Untersagt. | Untersagt. | Kleinkunst und Kultur | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Geschlossen. | Geschlossen. | Kontaktfreie Individualsportarten im Freien sind zulässig. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Geführte Touren und Aktivitäten | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Museen und Ausstellungen | Geschlossen. | Geschlossen. | Kinos | Geschlossen. | Geschlossen. |
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