Geschlossen.
Ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen zum Verzehr außerhalb der jeweiligen Einrichtung und Gastronomiebetrieben in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste. Ausgenommen Gastronomiebetriebe auf Raststätten und Autohöfen an Bundesautobahnen zur Versorgung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, die ihre Tätigkeit durch eine Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers nachweisen können.
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen. | Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. Gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. | Geschlossen. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen. | Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. Gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. | Geschlossen. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen. | Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. Gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. | Discotheken und Clubs | Geschlossen. | Geschlossen. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (außer im eigenen Gästebereich); Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich. | Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. Gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (außer im eigenen Gästebereich); Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich. | Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. Gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden. | Privatunterkünfte | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden. | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. | Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020. Steuerung des Zutritts, Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (außer im eigenen Gästebereich); Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich. | Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist untersagt. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. Gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. Ausgenommen sind Übernachtungen auf Parzellen auf Campingplätzen oder auf Bootsliegeplätzen, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind. Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden. | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln Bei touristischen Schiffsfahrten und sonstigen touristischen Dienstleistungen: Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. | Steuerung des Zutritts; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen, Aushang und Durchsage der Hygienemaßnahmen verpflichtend | Busreisen | Untersagt. | Untersagt. | Airports | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert. | Erlaubt. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich. Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert. | In Wartebereichen und am Terminal Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend für Gäste; In Wartebereichen nur jeder zweite Sitzplatz nutzbar. Für Verkaufsstellen und Restaurationsbetriebe gelten die Angaben unter Restaurants, Cafés und Gaststätten. | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Untersagt. | Untersagt. | Das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit ist verboten. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Geschlossen. | Geschlossen. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Veranstaltungen sind untersagt. | Untersagt. | Kleinkunst und Kultur | Untersagt. | Untersagt. | Das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit ist verboten. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Geschlossen. | Geschlossen. | Kontaktfreie Individualsportarten im Freien sind zulässig. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Untersagt. | Untersagt. | Geführte Touren und Aktivitäten | Untersagt. | Untersagt. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Museen und Ausstellungen | Geschlossen. | Geschlossen. | Kinos | Geschlossen. | Geschlossen. | Geschlossen. |
---|