Geschlossen.
Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung.
Die aktuelle Verordnung ist seit dem 11. Januar 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021. Sie beinhaltet die am 05 Januar gemeinsam mit der Bundeskanzlerin besprochenen Maßnahmen für die Verschärfung des bundesweiten "Lockdown". Freizeiteinrichtungen, Einzelhandel und Dienstleistungen wurden bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs und Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen geschlossen.
Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. Veranstaltungen sind mit Ausnahme von Trauungen und Bestattungen untersagt.
Die 15 km Regel wird in NRW nicht umgesetzt.
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die amtlichen Info-Dienste für das Bundesland. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Link zur allgemeinen Verordnung (unter aktuelle Verordnungen): https://www.land.nrw/corona
Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" (unter aktuelle Verordnungen): https://www.land.nrw/corona
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (unter aktuelle Verordnungen): https://www.land.nrw/corona
Bürgertelefon Corona-Virus: 0211 / 9119-1001
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung. | Geschlossen | Es gelten die Hygiene- und Infektionsstandards für die Gastronomie (Artikel I) Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt. | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. | Geschlossen. | Es gelten die Hygiene- und Infektionsstandards für die Gastronomie (Artikel I) Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. | Geschlossen. | Discotheken und Clubs | Geschlossen | Geschlossen | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet. Die Beherbergung zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung. | Teilweise gestattet. Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen; | Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet. Die Beherbergung zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung. | Teilweise gestattet. Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen. | Privatunterkünfte | Eingeschränkt geöffnet. Die Beherbergung zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung. | Teilweise gestattet. Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen. | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung. | Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen. | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Ausflugsfahrten sind nicht gestattet. | Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, wenn möglich. | Busreisen | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Airports | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Erlaubt. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich. | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Kleinkunst und Kultur | Geschlossen | Geschlossen. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Nicht gestattet. Ausnahme: Spielplätze im öffentlichen Raum sind geöffnet. | Nicht gestattet. Auf Spielplätzen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Kinder dürfen hier den Mindestabstand unterschreiten. | Jede Verwendung von Pyrotechnik (Feuerwerkskörpern) auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen ist untersagt | Freizeitaktivitäten (indoor) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Geführte Touren und Aktivitäten | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Museen und Ausstellungen | Geschlossen. | Geschlossen. | Kinos | Geschlossen. Ausgenommen sind Autokinos. | Geschlossen. |
---|