Geschlossen.
Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung.
Die aktuelle Verordnung ist seit dem 01. März 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 07. März 2021 . Es gilt weiterhin die verschärfte Maskenpflicht.Der Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen ist untersagt. Die Plätze und Einrichtungen werden von Behörden festgelegt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden, Person gestattet. Freizeiteinrichtunge, Einzelhandel und Dienstleistungen bleiben bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs und Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen geschlossen. Friseubetriebe, Nagel-und Fußpflegeeinrichtungen dürfen öffnen.
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die amtlichen Info-Dienste für das Bundesland. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Aktuelle Corona-Verordnungen und Auslegungshinweise zur geltenden Verordnung: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus: Tel. 0800- 555 4666
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung. | Geschlossen. | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. | Geschlossen. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. | Geschlossen. | Discotheken und Clubs | Geschlossen. | Geschlossen. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet. Beherbergung ausschließlich zu notwendigen Zwecken gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. | Teilweise gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienemaßnahmen auf Basis der RKI-Empfelungen sind zu treffen; Aushang der Maßnahmen erforderlich; Hygienekonzept erforderlich; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nasenbedeckung in öffentlichen Bereichen verpflichtend | Die Betriebe sind verpflichtet zu prüfen, ob Anzeichen für Falschangaben vorliegen. Bei begründetem Zweifel ist die Übernachtung abzulehnen. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet. Beherbergung ausschließlich zu notwendigen Zwecken gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. | Teilweise gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienemaßnahmen auf Basis der RKI-Empfelungen sind zu treffen; Aushang der Maßnahmen erforderlich; Hygienekonzept erforderlich; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nasenbedeckung in öffentlichen Bereichen verpflichtend | Die Betriebe sind verpflichtet zu prüfen, ob Anzeichen für Falschangaben vorliegen. Bei begründetem Zweifel ist die Übernachtung abzulehnen. | Privatunterkünfte | Eingeschränkt geöffnet. Beherbergung ausschließlich zu notwendigen Zwecken gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. | Teilweise gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienemaßnahmen auf Basisi der RKI-Empfelungen sind zu treffen; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Die Betriebe sind verpflichtet zu prüfen, ob Anzeichen für Falschangaben vorliegen. Bei begründetem Zweifel ist die Übernachtung abzulehnen. | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet. Beherbergung ausschließlich zu notwendigen Zwecken gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. | Teilweise gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienemaßnahmen auf Basis der RKI-Empfelungen sind zu treffen; Aushang der Maßnahmen erforderlich; Hygienekonzept erforderlich; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nasenbedeckung in öffentlichen Bereichen verpflichtend | Die Betriebe sind verpflichtet zu prüfen, ob Anzeichen für Falschangaben vorliegen. Bei begründetem Zweifel ist die Übernachtung abzulehnen. | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygienebestimmungen. | Erlaubt. medizinische Mund-Nasen-Bedeckung im Fahrzeug sowei im Wartebreich verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln | Busreisen | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Airports | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Ausnahmen sind nur bei Veranstaltungen mit besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Die Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Kleinkunst und Kultur | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Die Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Geschlossen. | Geschlossen. | Geführte Touren und Aktivitäten | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Museen und Ausstellungen | Geschlossen. | Geschlossen. | Kinos | Geschlossen. | Geschlossen. | . |
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