Geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Bei Lieferung und Abholung: Hygienekonzept erfoderlich, es gelten die allgemeinen Kontakt-und Hygieneregeln; | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. | Geschlossen. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. | Geschlossen | Discotheken und Clubs | Geschlossen. | Geschlossen. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, sie dürfen nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten | Eingeschränkt. Es gelten die allgemeine Kontakt- und Hygieneregeln; FFP2- Masken für Gäste außerhalb der Wohneinheit oder des Sitzplatzes im Restaurant verpflichtend; FFP2-Maske für Personal im Servicebereich und wo immer der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann verpflichtend; Hygienekonzept auf Grundlage des Rahmenkonzepts erforderlich Für sanitäre Einrichtungen in Gemeinschaftsbereichen gelten erhöhte Hygienmaßnahmen. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, sie dürfen nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten | Eingeschränkt. Es gelten die allgemeine Kontakt- und Hygienvorschriften; Mund-Nasen-Bedeckung für Gäste verpflichtend außerhalb der Wohneinheit oder des Sitzplatzes im Restaurant; Mund-Nasen-Bedeckung für Personal verpflichtend wo immer der MIndestabstand nicht eingehalten werden kann; Hygienekonzept erforderlich Für sanitäre Einrichtungen in Gemeinschaftsbereichen gelten erhöhte Hygienmaßnahmen. | Privatunterkünfte | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, sie dürfen nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. | Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert. | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, sie dürfen nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten | Eingeschränkt. Es gelten die allgemeine Kontakt- und Hygienvorschriften; Mund-Nasen-Bedeckung für Gäste verpflichtend außerhalb der Wohneinheit oder des Sitzplatzes im Restaurant; Mund-Nasen-Bedeckung für Personal verpflichtend wo immer der MIndestabstand nicht eingehalten werden kann; Hygienekonzept erforderlich Für sanitäre Einrichtungen in Gemeinschaftsbereichen gelten erhöhte Hygienmaßnahmen. | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Öffentlicher Verkehr gestattet. Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuzfahrten ist untersagt. | FFP2-Masken verpflichtend im Personennah- und -fernverkehr. Es gelten die allgemeine Kontakt- und Hygieneregeln. | Busreisen | Touristische Busreisen sind untersagt. | Untersagt. | Airports | Geöffnet. | Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Untersagt. | Untersagt. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Untersagt. | Untersagt. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Untersagt. | Untersagt. | Kleinkunst und Kultur | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angeboten werden. | Geschlossen. | Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Geschlossen. | Geschlossen. | Geführte Touren und Aktivitäten | Untersagt. | Untersagt. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Eingeschränkt geöffnet. Die Öffnung von Kulturstätten richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz - ab 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner: geschlossen - unter 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner: geöffnet | In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz - zwischen 50 und 100 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner gilt: Terminvergabe verpflichtend, zulässige Besucherzahl richtet sich nach Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, FFP2-Maske verpflichtend, Hygienekonzept erforderlich, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten - unter 35 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner gilt: zulässige Besucherzahl richtet sich nach Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, FFP2-Maske verpflichtend, Hygienekonzept erforderlich | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Museen und Ausstellungen | Eingeschränkt geöffnet. Die Öffnung von Kulturstätten richten sich nach der 7-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz - ab 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner: geschlossen - unter 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner: geöffnet | In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz - zwischen 50 und 100 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner gilt: Terminvergabe verpflichtend, zulässige Besucherzahl richtet sich nach Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, FFP2-Maske verpflichtend, Hygienekonzept erforderlich, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten - unter 35 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner gilt: zulässige Besucherzahl richtet sich nach Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, FFP2-Maske verpflichtend, Hygienekonzept erforderlich | Kinos | Geschlossen. | Geschlossen. |
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