Geschlossen. Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
Der Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.
Die aktuelle Verordnung ist bis zum 07. März 2021 in Kraft. Medizinische Masken sind im Einzelhandel, in Gottesdiensten und im ÖPNV verpflichtend. Kinder bis 14 Jahren können weiterhin Alltagsmasken tragen. Im öffentlichen und privaten Raum darf sich nur mit einer Person aus einem weiteren Hausstand getroffen werden. Freizeiteinrichtunge, Einzelhandel und Dienstleistungen bleiben bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs und Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen geschlossen. Seit dem 1. März dürfen Friseurbetriebe, Baumärkte und Gartencenter öffnen.
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die Info-Dienste des Bundeslandes. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Corona-Verordnungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
Fragen und Anworten zur Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Corona-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger des Regierungspräsidiums Stuttgart/Landesgesundheitsamt: Tel. 0711/904-39555
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung. Der Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. | Geschlossen. | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung. Der Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. | Geschlossen. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung. Der Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. | Geschlossen. | Discotheken und Clubs | Geschlossen. | Geschlossen. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines zu pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Übernachtung in diesen Einrichtungen erfordern. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts. Mund-Nasen-Bedeckung für Personal verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines zu pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Übernachtung in diesen Einrichtungen erfordern. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung für Personal verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Privatunterkünfte | Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines zu pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Übernachtung in diesen Einrichtungen erfordern. | Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines zu pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Übernachtung in diesen Einrichtungen erfordern. Dauercamper können weiter ihre Parzellen nutzen. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung für Personal verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Öffentlicher Verkehr gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Touristische Ausflugsschiffe müssen den Betrieb einstellen. | Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. | Busreisen | Der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr ist nicht erlaubt. Das betrifft etwa organisierte touristische Ferienziel- und Fernbusreisen, Ausflugsfahrten, Tagestouren oder Gruppenreisen, zum Beispiel Kaffeefahrten oder Sightseeingtouren. | Für Fernbusse gilt: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich | Airports | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Untersagt. | Untersagt. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Untersagt. | Untersagt. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Betriebsversammlungen sind gestattet, Veranstaltungen jedoch nicht. | Es gelten die allgemeine Kontakt- und Hygieneregeln, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten, Hygienekonzept erforderlich | Kleinkunst und Kultur | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Nicht gestattet. | Nicht gestattet. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Geschlossen. | Geschlossen. | Geführte Touren und Aktivitäten | Untersagt. | Untersagt. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Schwimm- und Hallenbäder dürfen nur noch für den Reha-, Spitzen- und Profisport sowie den Schulunterricht und Studienbetrieb (Hochschulen) genutzt werden. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Geschlossen. | Geschlossen. | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Museen und Ausstellungen | Geschlossen. | Geschlossen. | Kinos | Geschlossen. | Geschlossen. |
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