Geöffnet.
Gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Die aktuelle Verordnung gilt seit dem 2. Mai und voraussichtlich bis zum 30. Mai 2022.
Mit Ausnahme des öffentlichen Nahverkehrs sowie im Flugverkehr gibt es keine Einschränkungen mehr. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht oder/und eine Testpflicht bzw. die Anwendung von 3G oder 2G bis hin zu 2Gplus vorgesehen werden.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, es bestehen besondere Verordnungsermächtigungen für Stadt- und Landkreise. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die Info-Dienste des Bundeslandes. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Corona-Verordnungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
Fragen und Anworten zur Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Corona-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger des Regierungspräsidiums Stuttgart/Landesgesundheitsamt: Tel. 0711/904-39555
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geöffnet. Gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Biergärten und Außengastronomie | Geöffnet. Gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Bars, Pubs und Kneipen | Geöffnet. Gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Discotheken und Clubs | Geöffnet. Gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Ferienwohnungen dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Privatunterkünfte | Privatunterkünfte dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Campingplätze dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Öffentlicher Verkehr gestattet. Lediglich im öffentlichen Nahverkehr sowie im Flugverkehr gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. | Busreisen | Busreisen sind ohne Einschränkungen gestattet. | Airports | Geöffnet. Airports dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. In Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht. | Die Beförderung mit dem Flugzeug bei Reisen außerhalb Deutschlands oder bei der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik verlangt nach einem Test-/Genesenen-/Impfnachweis (3G-Regel). Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Messen und Kongresse (öffentlich) | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Kleinkunst und Kultur | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Geführte Touren und Aktivitäten | Gestattet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Freibäder | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Freizeitbäder | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Freizeitparks | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Theater und Oper | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Museen und Ausstellungen | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. | Kinos | Geöffnet. Es bestehen keine Einschränkungen der Personenzahl oder besondere Zugangsvoraussetzungen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Veranstalter können nach Hausrecht eine Maskenpflicht einsetzen. |
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