Geschlossen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. In Kantinen dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
Betroffener Bereich | Öffnung und Zugang | Aufenthalt und Hygiene | Wichtige Links | Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich. | Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. | Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. | Geschlossen. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich. | Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. | Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. | Geschlossen. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich. | Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. | Discotheken und Clubs | Geschlossen. | Geschlossen. | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt, ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung beim Durchqueren von und beim Aufenthalt in öffentlichen Innenbereichen sowie in Aufzügen verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. | Der Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung beim Durchqueren von und beim Aufenthalt in öffentlichen Innenbereichen sowie in Aufzügen verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen; | Der Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. | Privatunterkünfte | Eingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. | Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert. | Der Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren. | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung beim Durchqueren von und beim Aufenthalt in öffentlichen Innenbereichen verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen. | Der Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Erlaubt. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; auch an Bahn- und Bussteigen; Im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen sowie in Flughafengebäuden. | Busreisen | Ausflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt. | Ausflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt. | Airports | Geöffnet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; | Erlaubt. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen, die dem Kultur, Freizeit oder Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, sind verboten. | Untersagt. Steuerung des Zutritts; Hygienekonzept erforderlich. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ | Messen und Kongresse (öffentlich) | Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden verboten. | Eingeschränkt gestattet. Steuerung des Zutritts; Hygienekonzept erforderlich. | Die Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder ein ausreichender Infektionsschutz durch andere Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen zur Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel gewährleistet werden kann. Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand dürfen untereinander platziert werden. Bei Veranstaltungen im Freien kann der Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfchen-infektionen und Aerosolen sichergestellt ist. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden verboten. | EIngeschränkt gestattet. Steuerung des Zutritts. Hygienekonzept erforderlich. | Die Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder ein ausreichender Infektionsschutz durch andere Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen zur Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel gewährleistet werden kann. Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand dürfen untereinander platziert werden. Bei Veranstaltungen im Freien kann der Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfchen-infektionen und Aerosolen sichergestellt ist. In der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ | Kleinkunst und Kultur | Musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur- , Freizeit- oder Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, verboten. | Untersagt. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Geschlossen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen ist nur allein, im Kreise von Angehörigen (§2 Absatz 2 der Verordnung) bzw. des eigenen Haushalt oder und zusätzlich mit höchstens einer weiteren Person gestattet, wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen. | Geschlossen. | Freizeitaktivitäten (indoor) | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/ | Geführte Touren und Aktivitäten | Ausflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt. | Ausflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt. | Gewerblich angebotene Reiseverkehre zu touristischen Zwecken sind unzulässig. | Freibäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/ | Freizeitbäder | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/ | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Außenbereiche geöffnet. Das Aquarium und die Tierhäuser sind geschlossen. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Eingeschränkt. Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/ | Freizeitparks | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/ | Theater und Oper | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ | Museen und Ausstellungen | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ | Kinos | Geschlossen. | Geschlossen. | Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur |
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