dining and restaurants (indoor) | xGeöffnet.
Restaurants, Cafés, Gaststätten und ähnliche gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Gaststätten können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | beer garden and outdoor dining | xGeöffnet.
Biergärten und ähnliche außengastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Gaststätten können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | bars and pubs | xGeöffnet.
Bars, Pubs, Kneipen und ähnliche gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | musicbars and clubs | xGeöffnet.
Discotheken, Clubs und ähnliche Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | hotels, bed and breakfast | xGeöffnet.
Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | holiday homes | xGeöffnet.
Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen ohne Einschränkungen vermietet werden. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Vermieter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | private accommodation | xGeöffnet.
Privatunterkünfte dürfen ohne Einschränkungen vermietet werden. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Vermieter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | camping | xGeöffnet.
Camping- und Wohnmobilstellplätze dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | public transport | xEingeschränkt geöffnet.
Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (z.B. Bus, Bahn, Züge, Taxi, Fähren, Flugzeug etc.) verpflichtend.
Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske tragen.
| xEingeschränkt.
Im öffentlichen Nahverkehr sowie im Flugverkehr gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Im öffentlichen Nahverkehr gilt:
Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und im Fahrzeug verpflichtend; Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske tragen.
| | bustours | xZulässig.
Busreisen sind ohne Einschränkungen zulässig. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | airports | xGeöffnet.
Airports dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
In Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht.
| | xDie Beförderung mit dem Flugzeug bei Reisen außerhalb Deutschlands oder bei der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik verlangt nach einem Test-/Genesenen-/Impfnachweis (3G-Regel). Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
| major events (culture and sports) | xZulässig.
Veranstaltungen im Kultur-, Sport oder Freizeitbereich sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | exhibitions and congresses (public) | xZulässig.
Öffentliche Messen und Kongresse sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | meetings (closed groups) | xZulässig.
Tagungen und Meetings sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | culture and small art | xZulässig.
Veranstaltungen im Kleinkunst- und Kulturbereich sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | outdoor activities | xGeöffnet.
Freizeitaktivitäten unter freiem Himmel dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | indoor activitities | xGeöffnet.
Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | tours and activities (guided) | xZulässig.
Geführte Touren und Aktivitäten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind ohne Einschränkungen zulässig. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | outdoor pools | xGeöffnet.
Freibäder dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | indoor pools | xGeöffnet.
Freizeitbäder dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | zoos and botanical gardens | xGeöffnet.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | amusement parks | xGeöffnet.
Freizeitparks dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | theater and opera houses | xGeöffnet.
Theater- und Opernhäuser dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Theatern und Opern sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | museums | xGeöffnet.
Museen und Ausstellungen dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Museen sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | cinema | xGeöffnet.
Kinos dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Kinos sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
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