Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen.
Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung.
| | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
| Biergärten und Außengastronomie | | | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
| Bars, Pubs und Kneipen | | | Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
| Discotheken und Clubs | | | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Teilweise geöffnet.
Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt.
| Eingeschränkt gestattet.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich
| Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Vorschriften für den gastronomischen Bereich siehe Restaurants, Cafés und Gaststätten. Derzeit nur für Übernachtungs- und Tagungsgäste.
| Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Teilweise gestattet.
Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt
| Teilweise gestattet.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich
| | Privatunterkünfte | Eingeschränkt.
Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt
| Eingeschränkt gestattet.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich
| | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Teilweise geöffnet.
Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt
| Teilweise gestattet.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Branchenregeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe; Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich;
| | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Gestattet.
Es gelten die allgemeinen Anbstands- und Hygieneregeln.
Sessellifte und Skilifte sind geschlossen.
| Gestattet.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend
| Hygieneregeln und die Mund-Nase-Bedeckungspflicht gelten auch im Wartebereich
| Busreisen | | | | Airports | Geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
| Erlaubt.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend
| | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | | | | Messen und Kongresse (öffentlich) | | | | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | | | | Kleinkunst und Kultur | | | | Freizeitaktivitäten (outdoor) | | | Kontaktfreie Individualsportarten im Freien sind zulässig.
Branchenregeln für Freizeiteinrichtungen
| Freizeitaktivitäten (indoor) | | | | Geführte Touren und Aktivitäten | | | | Freibäder | | | | Freizeitbäder | | | | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | | | | Freizeitparks | | | | Theater und Oper | | | Die vom Land institutionell geförderten Theater und Orchester nehmen ihren regulären Spielbetrieb in geschlossenen Räumen bis zum Ablauf des 31. März 2021 nicht mehr auf.
| Museen und Ausstellungen | | | | Kinos | | | |