Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | xGeöffnet.
Restaurants, Cafés, Gaststätten und ähnliche gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Gaststätten können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Biergärten und Außengastronomie | xGeöffnet.
Biergärten und ähnliche außengastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Gaststätten können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Bars, Pubs und Kneipen | xGeöffnet.
Bars, Pubs, Kneipen und ähnliche gastronomische Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Discotheken und Clubs | xGeöffnet.
Discotheken, Clubs und ähnliche Betriebe dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | xGeöffnet.
Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | xGeöffnet.
Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen ohne Einschränkungen vermietet werden. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Vermieter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Privatunterkünfte | xGeöffnet.
Privatunterkünfte dürfen ohne Einschränkungen vermietet werden. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Vermieter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Camping- und Wohnmobilstellplätze | xGeöffnet.
Camping- und Wohnmobilstellplätze dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | xEingeschränkt geöffnet.
FFP2-Maske (Ab 14 Jahren) in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (z.B. Bus, Bahn, Züge, Taxi, Fähren, Flugzeug etc.) verpflichtend.
Personen von 6 bis 14 Jahren sind verpflichtet eine medizinische Mund-Nasen-bedeckung tragen; Kinder von 0 bis 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
| xEingeschränkt.
Im öffentlichen Nahverkehr sowie im Flugverkehr gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Im öffentlichen Nahverkehr gilt:
FFP2-Maske (ab 14 Jahren) beim Betreten und im Fahrzeug verpflichtend; Personen von 6 bis 14 Jahren sind verpflichtet eine medizinische Mund-Nasen-bedeckung tragen; Kinder von 0 bis 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
| | Busreisen | xZulässig.
Busreisen sind ohne Einschränkungen zulässig. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Airports | xGeöffnet.
Airports dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
In Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht.
| | xDie Beförderung mit dem Flugzeug bei Reisen außerhalb Deutschlands oder bei der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik verlangt nach einem Test-/Genesenen-/Impfnachweis (3G-Regel). Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
| Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | xZulässig.
Veranstaltungen im Kultur-, Sport oder Freizeitbereich sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Messen und Kongresse (öffentlich) | xZulässig.
Öffentliche Messen und Kongresse sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | xZulässig.
Tagungen und Meetings sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Kleinkunst und Kultur | xZulässig.
Veranstaltungen im Kleinkunst- und Kulturbereich sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Freizeitaktivitäten (outdoor) | xGeöffnet.
Freizeitaktivitäten unter freiem Himmel dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Freizeitaktivitäten (indoor) | xGeöffnet.
Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Geführte Touren und Aktivitäten | xZulässig.
Geführte Touren und Aktivitäten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind ohne Einschränkungen zulässig. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Freibäder | xGeöffnet.
Freibäder dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Freizeitbäder | xGeöffnet.
Freizeitbäder dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | xGeöffnet.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Freizeitparks | xGeöffnet.
Freizeitparks dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Theater und Oper | xGeöffnet.
Theater- und Opernhäuser dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Theatern und Opern sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Museen und Ausstellungen | xGeöffnet.
Museen und Ausstellungen dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Museen sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
| | | Kinos | xGeöffnet.
Kinos dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Kinos sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
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