Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen.
Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung.
| | Es gelten die Hygiene- und Infektionsstandards für die Gastronomie (Artikel I)
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
| Biergärten und Außengastronomie | | | Es gelten die Hygiene- und Infektionsstandards für die Gastronomie (Artikel I)
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
| Bars, Pubs und Kneipen | | | | Discotheken und Clubs | | | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet.
Die Beherbergung zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung.
| Teilweise gestattet.
Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen;
| Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
| Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet.
Die Beherbergung zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung.
| Teilweise gestattet.
Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Privatunterkünfte | Eingeschränkt geöffnet.
Die Beherbergung zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung.
| Teilweise gestattet.
Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet.
Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Nur aus medizinischen oder sozial-ethishcen oider Gründer der pflegerischen Versorgung.
| Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
Ausflugsfahrten sind nicht gestattet.
| Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, wenn möglich.
| | Busreisen | | | | Airports | Geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| Erlaubt.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich.
| | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | | | Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt.
| Messen und Kongresse (öffentlich) | | | | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | | | | Kleinkunst und Kultur | | | | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Nicht gestattet.
Ausnahme: Spielplätze im öffentlichen Raum sind geöffnet.
| Nicht gestattet.
Auf Spielplätzen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Kinder dürfen hier den Mindestabstand unterschreiten.
| Jede Verwendung von Pyrotechnik (Feuerwerkskörpern) auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen ist untersagt
| Freizeitaktivitäten (indoor) | | | | Geführte Touren und Aktivitäten | | | | Freibäder | | | | Freizeitbäder | | | | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | | | | Freizeitparks | | | | Theater und Oper | | | | Museen und Ausstellungen | | | | Kinos | Geschlossen.
Ausgenommen sind Autokinos.
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