Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen.
Von dem Verbot ausgenommen sind nicht-öffentliche Personalrestaurants, nicht-öffentliche Kantinen oder Speisesäle, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung der beherbergten Personen dienen, Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; Sitz- oder Stehplätze für Gäste mit Abstand von mindestens 1,5 Metern.
| Steuerung des Zutritts.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend für Personal und Gäste (medizinische Maske, darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Erhöhte Hygienemaßnahmen.
Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, ist untersagt.
| Der Alkoholausschank ist im Zeitraum von 22 Uhr bis 10 Uhr des Folgetags untersagt.
| Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen.
Von dem Verbot ausgenommen sind nicht-öffentliche Personalrestaurants, nicht-öffentliche Kantinen oder Speisesäle, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung der beherbergten Personen dienen, Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; Sitz- oder Stehplätze für Gäste mit Abstand von mindestens 1,5 Metern.
| Steuerung des Zutritts.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend für Personal und Gäste (medizinische Maske,darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Erhöhte Hygienemaßnahmen.
Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, ist untersagt.
| Der Alkoholausschank ist im Zeitraum von 22 Uhr bis 10 Uhr des Folgetags untersagt.
| Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen.
Von dem Verbot ausgenommen sind nicht-öffentliche Personalrestaurants, nicht-öffentliche Kantinen oder Speisesäle, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung der beherbergten Personen dienen, Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; Sitz- oder Stehplätze für Gäste mit Abstand von mindestens 1,5 Metern.
| Steuerung des Zutritts.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend für Personal und Gäste (medizinische Maske, darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Erhöhte Hygienemaßnahmen.
Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, ist untersagt.
| Der Alkoholausschank ist im Zeitraum von 22 Uhr bis 10 Uhr des Folgetags untersagt.
| Discotheken und Clubs | | | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet; Keine Übernachtungsangebote für touristische Zwecke.
Zulässig sind berufliche veranlasste Aufenthalte, medizinisch veranlasste Aufenthalte, zwingend sozial-ethisch veranlasste Aufenthalte.
Keine Schlafsäle für mehr als vier Personen, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Zweck der Vermietung oder Beherbergung des Gastes ist zu erfragen und zusammen mit den erfassten Personaldaten zu dokumentieren.
Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
| Steuerung des Zutritts.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in geschlossenen Räumen mit Ausnahme des eigenen Gästebreichs; darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, Erhöhte Hygienemaßnahmen.
| Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ganztägig ist der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, untersagt.
| Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet; Keine Übernachtungsangebote für touristische Zwecke.
Zulässig sind berufliche veranlasste Aufenthalte, medizinisch veranlasste Aufenthalte, zwingend sozial-ethisch veranlasste Aufenthalte.
Keine Schlafsäle für mehr als vier Personen, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Zweck der Vermietung oder Beherbergung des Gastes ist zu erfragen und zusammen mit den erfassten Personaldaten zu dokumentieren.
Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
| Steuerung des Zutritts.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in geschlossenen Räumen mit Ausnahme des eigenen Gästebreichs; darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, Erhöhte Hygienemaßnahmen.
| Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ganztägig ist der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, untersagt.
| Privatunterkünfte | Nicht zulässig.
Wohnraum in Wohngebäuden darf nicht für touristische Zwecke überlassen werden.
| | | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet; Keine Übernachtungsangebote für touristische Zwecke.
Zulässig sind berufliche veranlasste Aufenthalte, medizinisch veranlasste Aufenthalte, zwingend sozial-ethisch veranlasste Aufenthalte.
Keine Schlafsäle für mehr als vier Personen, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Zweck der Vermietung oder Beherbergung des Gastes ist zu erfragen und zusammen mit den erfassten Personaldaten zu dokumentieren.
Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
| Steuerung des Zutritts.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in geschlossenen Räumen mit Ausnahme des eigenen Gästebreichs; darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, Erhöhte Hygienemaßnahmen.
| Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ganztägig ist der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, untersagt.
| Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Zulässig. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln (soweit räumlich möglich).
| Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) für Gäste und auch für Fahrpersonal verpflichtend, soweit im Fahrzeug keine anderen Vorrichtungen zur Verhinderung einer Tröpfcheninfektion vorhanden sind.
In Personenkraftwagen Mund-Nasen-Bedeckung auch für Bedienstete verpflichtend, wenn keine andere Vorrichtung vorhanden ist.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln (soweit räumlich möglich); Aushang der Maßnahmen erforderlich.
| Bei Nahverkehr mit Personenkraftwagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch für dienstleistende Personen verpflichtend, wenn keine andere Vorrichtung vorhanden ist.
Schriftliche oder bildliche Hinweise sowie mündliche Ermahnungen bei Nichtbeachtung im Einzelfall zur Einhaltung der vorgenannten Pflichten sind vorgesehen.
Für Speisen und Getränke gelten die Bestimmungen unter Restaurants, Cafés und Gaststätten. Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt nicht gestattet.
Im Falle einer Nicteinaltung der Hygienevorschriften sind die Betreiber dazu berechtigt den Transport zu verweigern.
| Busreisen | Hafenrundfahrten zu Wasser und auf Land, Stadtrundfahrten im Linien- und Gelegenheitsverkehr und vergleichbare Fahrten zu touristischen Zwecken einschließlich sonstiger Gelegenheitsverkehre sowie touristische Gästeführungen sind untersagt.
| | | Airports | Geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Aushang der Maßnahmen erforderlich.
| Schriftliche oder bildliche Hinweise sowie mündliche Ermahnungen bei Nichtbeachtung im Einzelfall zur Einhaltung der vorgenannten Pflichten müssen vorhanden sein.
Für Speisen und Getränke gelten die Bestimmungen unter Restaurants, Cafés und Gaststätten.
In geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden sowie Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitgestellt werden. Häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen sind regelmäßig zu reinigen, Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt nicht gestattet.
| Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Untersagt. Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, sind untersagt.
| | | Messen und Kongresse (öffentlich) | | | | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Eingeschränkt gestattet.
Im Freien mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt nicht gestattet.
| Eingeschränkt gestattet.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in geschlossenen Räumen medizinische Maske); Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept auf Basis der Anforderungen der Versammlungsbehörde erforderlich.
| Zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten,
Tanzen und der Ausschank alkoholischer Getränke sind unzulässig.
| Kleinkunst und Kultur | Untersagt.
Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, sind untersagt.
| | | Freizeitaktivitäten (outdoor) | | | | Freizeitaktivitäten (indoor) | | | | Geführte Touren und Aktivitäten | | | | Freibäder | | | | Freizeitbäder | | | | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | | | | Freizeitparks | | | | Theater und Oper | | | | Museen und Ausstellungen | | | | Kinos | | | |