Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen.
Ausnahme für Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung.
| | Der Außenausschank und der Verkauf offener alkoholischer Getränke („to go“) sowie die Ausgabe von mitnahmefähigen Speisen zum Verzehr vor Ort sind untersagt.
| Biergärten und Außengastronomie | | | | Bars, Pubs und Kneipen | | | | Discotheken und Clubs | | | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet.
Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Dienst- und Geschäftsreisen sowei Verwandtenbesuche ohne touristischen Anlass sind davon nicht betroffen.
| Teilweise gestattet.
Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
Die Gäste müssen beim Beherbergungsbetrieb eine eidesstattliche Versicherung hinterlegen, die besagt, dass ihre Beherbergung nicht aus einem touristischen Anlass erfolgt; diese ist auf Verlangen den zuständigen Ortspolizeibehörden von der Betreiberin oder dem Betreiber vorzulegen
| | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschänkt geöffnet.
Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Dienst- und Geschäftsreisen sowei Verwandtenbesuche ohne touristischen Anlass sind davon nicht betroffen.
| Teilweise gestattet.
Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
Die Gäste müssen beim Beherbergungsbetrieb eine eidesstattliche Versicherung hinter-egen, die besagt, dass ihre Beherbergung nicht aus einem touristischen Anlass erfolgt; diese ist auf Verlangen den zuständigen Ortspolizeibehörden von der Betreiberin oder dem Betreiber vorzulegen
| | Privatunterkünfte | Eingeschränkt möglich.
Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Dienst- und Geschäftsreisen sowei Verwandtenbesuche ohne touristischen Anlass sind davon nicht betroffen.
| Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
Die Gäste müssen beim Beherbergungsbetrieb eine eidesstattliche Versicherung hinter-egen, die besagt, dass ihre Beherbergung nicht aus einem touristischen Anlass erfolgt; diese ist auf Verlangen den zuständigen Ortspolizeibehörden von der Betreiberin oder dem Betreiber vorzulegen
| | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet.
Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Dienst- und Geschäftsreisen sowei Verwandtenbesuche ohne touristischen Anlass sind davon nicht betroffen.
| Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
Die Gäste müssen beim Beherbergungsbetrieb eine eidesstattliche Versicherung hinter-egen, die besagt, dass ihre Beherbergung nicht aus einem touristischen Anlass erfolgt; diese ist auf Verlangen den zuständigen Ortspolizeibehörden von der Betreiberin oder dem Betreiber vorzulegen
| | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| Erlaubt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| | Busreisen | | | | Airports | Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| Erlaubt.
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | | | | Messen und Kongresse (öffentlich) | | | | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Eingeschränkt gestattet.
Inneretriebliche Zusammenkünfte zur Berufsausübung und Ausübung betrieblicher Interessenvertretung sind bis zu 100 Pax zulässig.
| Es gelten die allgemeinen Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln, max. 100 Personen
| | Kleinkunst und Kultur | In dieser Verordnung nicht eindeutig geregelt.
| In dieser Verordnung nicht eindeutig geregelt.
| | Freizeitaktivitäten (outdoor) | | | | Freizeitaktivitäten (indoor) | | | | Geführte Touren und Aktivitäten | | | | Freibäder | | | | Freizeitbäder | | | | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | | | | Freizeitparks | | | | Theater und Oper | | | | Museen und Ausstellungen | | | | Kinos | | | |