Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | xGeschlossen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. In Kantinen dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xGeschlossen.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich.
| xDer Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.
| Biergärten und Außengastronomie | xGeschlossen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xGeschlossen.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich.
| xDer Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.
| Bars, Pubs und Kneipen | xGeschlossen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xGeschlossen.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich.
| xDer Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.
| Discotheken und Clubs | | | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | xEingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt, ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xEingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung beim Durchqueren von und beim Aufenthalt in öffentlichen Innenbereichen sowie in Aufzügen verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen.
Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten.
| xDer Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren.
Orientierungshilfe: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/
Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.
| Ferienwohnungen und Ferienhäuser | xEingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten
| xEingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung beim Durchqueren von und beim Aufenthalt in öffentlichen Innenbereichen sowie in Aufzügen verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen;
| xDer Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren.
Orientierungshilfe: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/
Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.
| Privatunterkünfte | xEingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xAktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert.
| xDer Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren.
Informationen für Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/
| Camping- und Wohnmobilstellplätze | xEingeschränkt geöffnet; Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xEingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung beim Durchqueren von und beim Aufenthalt in öffentlichen Innenbereichen verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen.
| xDer Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste ist zu erfragen und dieser zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren.
Orientierungshilfe: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/
Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.
| Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | xGeöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| xErlaubt.
Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, auch an Bahn- und Bussteigen, etc, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen sowie in Flughafengebäuden.
Eine medizinische Gesichtsmaske ist in allen Fahrzeugen zu tragen (von nicht fahrzeugführenden Personen), bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen, etc.
| | Busreisen | xAusflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt.
| xAusflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt.
| | Airports | xGeöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln;
| xErlaubt.
Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | xVeranstaltungen im Freien mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind verboten.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 zeitgleich Anwesenden sind verboten.
Veranstaltungen, die dem Kultur, Freizeit oder Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, sind verboten; An Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als fünf zeitgleich Anwesenden dürfen nur Personen teilnehmen, die den Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion erbringen.
Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte sind verboten. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| xUntersagt. Steuerung des Zutritts; Hygienekonzept erforderlich.
| xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
| Messen und Kongresse (öffentlich) | xVeranstaltungen im Freien mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden verboten.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 zeitgleich Anwesenden verboten.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. An Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als fünf zeitgleich Anwesenden dürfen nur Personen teilnehmen, die den Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion erbringen.
| xEingeschränkt gestattet.
Steuerung des Zutritts; Hygienekonzept erforderlich.
| xDie Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder ein ausreichender Infektionsschutz durch andere Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen zur Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel gewährleistet werden kann. Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand dürfen untereinander platziert werden. Bei Veranstaltungen im Freien kann der Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfchen-infektionen und Aerosolen sichergestellt ist.
Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
| Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | xVeranstaltungen im Freien mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden verboten.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 zeitgleich Anwesenden verboten.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. An Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als fünf zeitgleich Anwesenden dürfen nur Personen teilnehmen, die den Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion erbringen.
| xEIngeschränkt gestattet.
Steuerung des Zutritts. Hygienekonzept erforderlich.
| xDie Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder ein ausreichender Infektionsschutz durch andere Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen zur Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel gewährleistet werden kann. Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand dürfen untereinander platziert werden. Bei Veranstaltungen im Freien kann der Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfchen-infektionen und Aerosolen sichergestellt ist.
In der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
| Kleinkunst und Kultur | xMusikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur- , Freizeit- oder Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, verboten.
Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte sind verboten.
An Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als fünf zeitgleich Anwesenden dürfen nur Personen teilnehmen, die den Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion erbringen.
| | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
| Freizeitaktivitäten (outdoor) | xGeschlossen.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen ist nur allein, im Kreise von Angehörigen (§2 Absatz 2 der Verordnung) bzw. des eigenen Haushalt oder und zusätzlich mit höchstens einer weiteren Person gestattet, wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen.
| | | Freizeitaktivitäten (indoor) | | | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/
| Geführte Touren und Aktivitäten | xAusflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt.
| xAusflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt.
| xGewerblich angebotene Reiseverkehre zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
| Freibäder | | | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/
| Freizeitbäder | | | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/
| Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | xEingesschränkt geöffnet.
Ein Besucher pro 40 Quadratmeter begehbarer Fläche in geschlossenen Räumen.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| xEingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; medizinsche Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
| xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/
| Freizeitparks | | | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/sport-und-freizeit/
| Theater und Oper | | | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
| Museen und Ausstellungen | xEingeschränkt geöffnet.
Ein Besucher pro 40 Quadratmetern Ausstellungs- oder Betriebsfläche, nur nach vorheriger Terminbuchung; negatives Testergebnis erforderlich.
| xEingeschränkt geöffnet.
Steuerung des Zutritts; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
Steuerung des Zutritts; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen.
| xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
| Kinos | | | xWeitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur
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