Restaurants, Cafés und Gaststätten (indoor) | Geschlossen. Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme.
| Geschlossen. Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Steuerung des Zutriits; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich.
| Regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil;
| Biergärten und Außengastronomie | Geschlossen. Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme.
| Geschlossen. Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Steuerung des Zutriits; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich.
| Regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil;
| Bars, Pubs und Kneipen | Geschlossen. Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme.
| Geschlossen. Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Steuerung des Zutriits; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich.
| Regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil;
| Discotheken und Clubs | | | | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen | Eingeschränkt geöffnet; Es ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.
Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| Eingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in gemeinschaftlich genutzten Räumen); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Ferienwohnungen und Ferienhäuser | Eingeschränkt geöffnet; Es ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.
Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| Eingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in gemeinschaftlich genutzten Räumen); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Privatunterkünfte | Eingeschränkt geöffnet; Es ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.
Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| Eingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in gemeinschaftlich genutzten Räumen); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Camping- und Wohnmobilstellplätze | Eingeschränkt geöffnet; Es ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.
Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentationspflicht personenbezogener Daten.
| Eingeschränkt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in gemeinschaftlich genutzten Räumen); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen.
| | Verkehr (inkl. Binnenschifffahrt und Seilbahn) | Öffentlicher Verkehr ist gestattet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt.
| Eingeschränkt.
Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln
| | Busreisen | Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt.
| | | Airports | Geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.
| | Großveranstaltungen und Events (Kultur und Sport) | Untersagt. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt.
Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste sind untersagt.
Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter gestattet:
- Unter freiem Himmel bis 100 zeitgleich Anwesenden erlaubt
- In geschlossenen Räumen bis 50 zeitgleich Anwesenden erlaubt
Dokumentation personenbezogener Daten;
| Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt.
Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (auch auf Wochenmärkten, einschließlich der Wege und Flächen zwischen den einzelnen Marktständen); es gelten die Abstandsregeln; Hygienekonzept erforderlich
| Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil.
| Messen und Kongresse (öffentlich) | Geschlossen.
Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste sind untersagt.
| | | Tagungen und Meetings (geschlossener Teilnehmerkreis) | Eingeschränkt. Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter gestattet:
- Unter freiem Himmel bis 100 zeitgleich Anwesenden erlaubt
- In geschlossenen Räumen bis 50 zeitgleich Anwesenden erlaubt
| Eingeschränkt.
Dokumentation personenbezogener Daten; Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die Abstandsregeln; Hygienekonzept erforderlich
| Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil.
| Kleinkunst und Kultur | Nicht gestattet. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt.
Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste sind untersagt.
| | | Freizeitaktivitäten (outdoor) | Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
| Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
| | Freizeitaktivitäten (indoor) | Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
| Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
| | Geführte Touren und Aktivitäten | Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt.
| | | Freibäder | | | | Freizeitbäder | | | | Zoos / Tierparks / Botanische Gärten | Eingeschränkt geöffnet.
Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten fallen nicht mehr unter der Schließungsanordnung, Tierhäuser müssen geschlossen bleibem.
| Eingeschränkt geöffnet.
Steuerung des Zutritts; medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, insb. Einhaltung des Abstandsgebots.
| | Freizeitparks | | | | Theater und Oper | | | | Museen und Ausstellungen | | | | Kinos | | | |