Regionale Einschränkungen
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die Info-Dienste des Bundeslandes. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Die Öffnungsstufen von Baden-Württemberg:
Öffnungsstufe 1: Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt (Bundesnotbremse).
Öffnungsstufe 2: Wenn nach der 1. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden14 Tagen weiter sinkt.
Öffnungsstufe 3: Wenn nach der 2. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.
Eine sinkende Tendenz liegt vor, wenn innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe die Sieben-Tage-Inzidenz durchschnittlich unter der Sieben-Tage-Inzidenz des ersten Tages der jeweiligen Öffnungsstufe liegt und/ oder wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert von 50 nicht überschreitet.
Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Sachsen bei Inzidenz unter zehn - mdr.de